HINWEIS: EINE AUSFÜHRLICHE URTEILSREZENSION GIBT ES HIER
Heute hat der EuGH das langerwartete Urteil zum Markenschutz gefällt. Zwar wurde nicht direkt im Sachen Bannabay, welches vom deutschen BGH dem EuGH vorgelegt wurde, entschieden aber ein sehr ähnlicher Fall aus Frankreich unter anderem in Sachen Google gegen Louis Vuitton. Das Urteil ist noch keine völliger Freischein für das Brandbidding
aber Google wird bedeutend aus der Veranwortung genommen was den Schutz der Marke angeht.
Fällt nun auch in Deutschland bzw. gleich in der gesamten EU der von Google hochgehaltene Markenschutz auf einzelne Keywords wie z.b. “Iphone” ?
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