Der Europäische Gerichtshof hat heute ein grundlegendes Urteil über die Benutzung von fremden Marken im Rahmen des Google keyword advertising erlassen. Die Frage, ob die Benutzung von solchen Keywords für das Werbeprogramm AdWords, die geschützten Marken entsprechen, eine Markenverletzung darstellt, hat in den letzten Jahren für eine denkbar uneinheitliche Rechtsprechung gesorgt. Auch der Bundesgerichtshof (BGH), der sich schließlich mit dieser Rechtsfrage zu befassen hatte, traf keine eigene Sachentscheidung, sondern legte die relevante Frage, deren Beantwortung eine Auslegung des europäisch harmonisierten Markenrechts betraf, dem europäischen Gerichtshof (EuGH) vor, der bereits mit drei Parallelverfahren zu der Problematik der Nutzung von Markennamen als Keywords befasst war.